Bei Versammlungen im Rahmen der Vereinstätigkeit gilt die 3-G-Regel, d.h. wir müssen beim Einlass einen Nachweis über Ihren Impf- oder Genesungsstatus oder einen aktuellen Testnachweis kontrollieren.
Bis zum Einnehmen des Sitzplatzes und wieder bei Verlassen des Raumes besteht Maskenpflicht.
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